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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Wahlscheinantrag per Internet - Bundestagswahl am 27. September

(bro) (stve) Zur Bundestagswahl am 27. September können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten (persönlich, schriftlich, Telegramm, Fernschreiben, Telefax) auch in dokumentierbarer elektronischer Form beantragt werden (§ 27 BWO). Die Stadtverwaltung Eberbach bietet die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf ihrer Homepage (s.u.) an. Beim Aufruf des Links "Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl" erhält man ein Erfassungsformular für die Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte. Die Daten auf der vorliegenden Wahlbenachrichtigungskarte müssen in das Antragungsformular eingetragen werden. Man kann sich die Unterlagen nach Hause oder an eine Versandanschrift senden lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält der Antragsteller automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt. Bei Fragen zum Antragsverfahren kann man sich an die Stadtverwaltung Eberbach unter Tel. (06271) 87-244 oder 87-235 wenden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Wahlscheinantrag per E-Mail oder per Fax (06271) 87-350 zu stellen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Familienname, Vorname und Wohnanschrift des Wahlberechtigten
  • Geburtsdatum des Wahlberechtigten
  • Nummer des Wahlbezirks, in dessen Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist
  • Wählernummer des Wahlberechtigten
Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Daten freiwillig sowie grundsätzlich unverschlüsselt weitergeben. Die Speicherung der Daten erfolgt nur vorübergehend.

Letzter Termin für die Beantragung eines Wahlscheines per Internet oder E-Mail ist der 22. September.

E-Mail-Kontakt: stadt@eberbach.de

Infos im Internet:
www.eberbach.de


04.09.09

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