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Grünanlagen, Spielplätze, Schulen und Gehwege sind kein Hundeklo

(bro) (stve) Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde im Siedlungsbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind. Außerhalb des Siedlungsgebietes dürfen sie nur frei herumlaufen, wenn sie auf Zuruf gehorchen.

Zusätzlich hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, öffentlichen Spielplätzen oder auf direkt an öffentlichen Flächen angrenzenden Privatgrundstücken verrichtet. Hierzu zählen insbesondere Schulgelände.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Polizeilichen Umweltschutzverordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung Eberbach, Leopoldsplatz 1, Zimmer 1.08, Tel. (06271) 87-244.

21.05.10

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