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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Dank Gerichtsurteil komplizierter und gerechter


Eigentümer großer Versiegelungsflächen wie Parkplätze sollen stärker zur Kasse gebeten werden, wenn sie das Niederschlagswasser in den Kanal leiten. (Foto: Hubert Richter)

(hr) Dass die Menschheit dazu neigt, ihre Lebensvorgänge möglichst kompliziert zu gestalten, fällt nicht nur bei der alljährlichen Steuererklärung auf. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sorgt jetzt für einen neuen Bürokratieschub: die "gesplittete Abwassergebühr".

Nach dem Gerichtsurteil dürfen die Kommunen die Abwassergebühr nicht mehr wie bisher nach dem Frischwasserbezug erheben, sondern müssen sie in einen Schmutzwasseranteil und in einen Niederschlagswasseranteil splitten. Ein Grundstückseigentümer muss künftig also nicht nur für das verbrauchte Wasser, sondern auch für Regenwasser zahlen, das von überbauten Flächen seines Grundstücks (Gebäudedächer, Parkplätze, Hofflächen) in die Kanalisation geleitet wird. Das soll für mehr Gerechtigkeit bei den Abwassergebühren sorgen und einen Anreiz zur Entsiegelung von Flächen bzw. zur Wiederverwendung von Regenwasser geben.

Unterm Strich wird die Stadt daraus keine Mehreinnahmen erzielen, denn die Abwassergebühren werden immer kostendeckend berechnet und liegen insgesamt jährlich bei knapp 3 Millionen Euro. Bei üblicher Bebauung mit Ein- oder Zweifamilienhäusern dürfte sich an der Gebührenhöhe für die einzelnen Eigentümer auch kaum etwas ändern. Wer aber große Flächen mit Asphalt oder ähnlichem Material versiegelt hat und den Niederschlag ins Kanalnetz leitet, muss künftig tiefer in die Tasche greifen. Übergangsfrist gibt es keine, die neue Rechtslage gilt ab Urteilsverkündung, und die war am 11. März 2010. Gebührenzahlungen ab diesem Jahr bis zur endgültigen Festsetzung der gesplitteten Gebühr sollen deshalb als "Vorauszahlungen" deklariert werden.

Der Mehraufwand in der Verwaltung ist beträchtlich. Auf rund 300.000 Euro werden die einmaligen Kosten für die Erhebung der erforderlichen Daten geschätzt. Diese Kosten werden auf alle Gebührenzahler umgelegt. Für die Datenerhebung erhält jeder Grundstückseigentümer einen Fragebogen, auf dem er die Flächen angeben muss, von denen Niederschlagswasser ins Kanalnetz geleitet wird. Grundlage dafür sind Luftaufnahmen jedes Grundstücks, auf denen die überbauten und versiegelten Flächen zu sehen sind.

28.10.10

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