WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Werben im EBERBACH-CHANNEL

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
28.03.2024
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Vermischtes

Fahren ohne Risiko – ohne Alkohol und Drogen


(Foto: Hubert Richter)

(hr) (pol) Prunksitzungen, Kappenabende, Fastnachtsumzüge – die närrischen Tage haben begonnen. Und fast überall gibt es auch reichlich Alkohol. Leider setzen sich anschließend immer noch manche “Narren” ans Steuer ihres Autos, in der Hoffnung “die paar Meter” nach Hause ohne Unfall und ohne Polizeikontrolle zu schaffen - oft ein folgenreicher Trugschluss.

Häufig werden Fahrgemeinschaften gebildet. Doch was ist, wenn sich der auserwählte Fahrer nicht an die Absprache hält? Dies kann nicht nur Folgen für den Geldbeutel haben, wenn der Fahrer nach einem Führerscheinentzug noch mit einer saftigen Geldstrafe bedacht wird. Es kann auch zu sehr schweren bis hin zu tödlichen Unfällen führen, wodurch Fahrer und Beteiligte ein Leben lang traumatisiert sind.

Im Karneval will die Polizei deshalb wieder verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen (unser Bild). Es ist nämlich kein Faschingsspaß, sich angetrunken oder bekifft ans Steuer zu setzen. Denn Alkohol beziehungsweise Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr bleiben auch in der Faschingszeit eine überaus gefährliche Mischung.

Im Jahr 2010 wurden im Bereich der Polizeidirektion Heidelberg in der Faschingszeit 14 Verkehrsunfälle unter Alkoholbeeinflussung registriert. Zwei Menschen wurden bei diesen Unfällen zum Teil schwer verletzt. Die Polizei „kassierte“ im letzten Jahr über die „närrischen Tage“ 33 Führerscheine ein, weiteren 53 betrunkenen Fahrzeugführern wurden Bußgelder und Fahrverbote auferlegt.

Auch Fahranfänger sollten ihren teuer erworbenen Führerschein nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Seit 2007 gilt für Fahranfänger, und hier insbesondere für Fahranfänger unter dem 21. Lebensjahr, eine 0,0-Promille-Grenze. Drei Fahranfänger wurden im letzten Jahr zur Faschingszeit alkoholisiert in ihren Fahrzeugen angetroffen und angezeigt. Zudem wurden diese Fahranfänger zu einer kostspieligen Nachschulung „verdonnert“.

Damit nach den tollen Tagen außer Konfetti nichts in den Schuhen bleibt, gibt die Polizei einige Tipps:

  • Hände weg von Alkohol und Drogen, wenn man noch fahren muss.
  • Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut kann man mit dem Gesetz in Konflikt kommen und den Führerschein verlieren.
  • Bei Drogen gibt es keinen Grenzwert.
  • Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt das Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille um das Zehnfache.
  • Fahrgemeinschaften bilden und vorher bestimmen, wer zurückfährt und nüchtern bleibt.
Die Polizei will mit verschiedenen Aktionen die Bevölkerung dahingehend sensibilisieren, ihr Auto zur Faschingszeit in der Garage stehen zu lassen, damit am Aschermittwoch keine „Katerstimmung“ herrscht.

Neben der offenen Präsenz bei vielen Faschingsveranstaltungen will die Verkehrspolizei auch durch Handzettelaktionen auf die Thematik hinweisen.

19.02.11

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben

[zurück zur Übersicht]

© 2011 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Werben im EBERBACH-CHANNEL

Bestattungshilfe Wuscher

Catalent

Zorro