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Sonderkommission bittet weiter um Hinweise


Ein Passbild des Mordopfers und der Pkw der Getöteten. (Fotos: Polizei)

(lct) (pol) Im Zuge der Ermittlungen zum Limbacher Mordfall Sabine Jauch sind die Beamten der Sonderkommission "Mühlwiese" in den Besitz eines neueren Passbildes des Opfers gekommen. Die Fahnder erhoffen sich, durch die Veröffentlichung des Bildes weitere Erkenntnisse und Hinweise aus der Bevölkerung.

Die Sonderkommission hat nach wie vor folgende Fragen:

  • Wer hat Sabine Jauch zwischen Freitag, 23. Dezember 2011, 14.45 Uhr, und Samstag, 24. Dezember, 19 Uhr, gesehen?
  • Wer hat im Bereich des Tatorts in Krumbach, Mühlwiese, verdächtige Wahrnehmungen gemacht?
  • Wem ist der Pkw von Sabine Jauch, ein orangefarbener Suzuki SX 4 mit dem Kennzeichen MOS-SJ 65, zwischen Freitag, 23. Dezember, 14.45 Uhr, und dessen Auffinden am Montag, 26. Dezember, 120 Uhr, auf dem Parkplatz Bleichwiese in Mosbach aufgefallen?
  • Wem sind in dem genannten Zeitraum Personen in Verbindung mit dem Pkw aufgefallen?
  • Wer hat im Bereich des Fundortes des Pkw von Sabine Jauch, dem Parkplatz Bleichwiese in Mosbach, zwischen dem 23. Dezember, 14.45 Uhr, und dem 26. Dezember, 12 Uhr, verdächtige Wahrnehmungen gemacht?
Die Sonderkommission weist in diesem Zusammenhang auf das unter der Rufnummer (06261) 15685 eingerichtete Sondertelefon hin. Hinweise, die dort hinterlassen werden, können unter Umständen vertraulich behandelt werden. Jede Wahrnehmung – auch wenn sie möglicherweise unwichtig erscheint – kann von großer Bedeutung für die Ermittler sein.

Für Hinweise, die zur Ermittlung oder zur Ergreifung des oder der Täter führen, haben die Staatsanwaltschaft Mosbach und die Angehörigen des Opfers eine Belohnung ausgelobt, die zwischenzeitlich auf bis zu 25.000 Euro erhöht wurde. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung kann im Verhältnis zum Aufklärungsbeitrag auch in Teilsummen ausgezahlt werden und ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

10.02.12

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