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Keine Alternative möglich - Ende in Sicht

(bro) (stve) Aufgrund der Umleitungsregelung, u.a. für den Schwerlastverkehr, anlässlich der Baustelle entlang der Wilhelm-Blos-Straße kam es in der Gemeinderatssitzung am 30. April zu Beschwerden von Anwohnern der Friedrichsdorfer Landstraße. Es wurde angeregt, die Umleitungspraxis wegen der Lärmbelästigung nochmals zu überprüfen, die Geschwindigkeit während der Umleitung auf 30 km/h zu reduzieren und den LKW-Verkehr über die Güterbahnhofstraße zu leiten.

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde, das Polizeirevier Eberbach, das Polizeipräsidium Mannheim, die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis, die Baufirma und die Stadtwerken haben die Situation erneut geprüft. Es hat sich jedoch bestätigt, dass es keine Alternative zu der bisherigen Umleitungsregelung gibt.

So ist die Entzerrung und Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf zwei Umleitungsstrecken zur Gewährleistung des Verkehrsflusses erforderlich.

Die vorgeschlagene Verkehrsführung allein über die Güterbahnhofstraße ist aus einer Reihe von Gründen nicht möglich: Die Schwenkbereiche für den Schwerlastverkehr sind bei Abbiegevorgängen in und aus der Odenwaldstraße/Güterbahnhofstraße zu gering dimensioniert. Dazu kommt die Engstelle in der Güterbahnhofstraße Höhe REWE, auch muss die Feuerwehrausfahrt in der Güterbahnhofstraße sowie der Rettungsdienstverkehr zu und von der GRN-Klinik ständig gewährleistet sein. Die dortige Bushaltestelle und das erhöhte Fußgängeraufkommen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Dies lässt sich nur durch weniger Umleitungsverkehr und Rückstau in der Güterbahnhofstraße / Odenwaldstraße sicherstellen.

Eine Umleitung des Schwerlastverkehrs über die L2311/Güterbahnhofstraße scheidet nach Auffassung aller erneut befragten Behörden aus Gründen der Verkehrssicherheit und einer zielführenden Verkehrsabwicklung aus.

In der 21. Kalenderwoche ist außerdem aufgrund von Eingriffen in die Fahrbahn eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung im Einmündungsbereich Güterbahnhofstraße / Wilhelm-Blos-Straße geplant.

Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Friedrichsdorfer Landstraße ist nach Ansicht der beteiligten Behörden nicht geeignet, während der verbleibenden Bauzeit die Lärmbelästigung spürbar zu verringern. Derzeit kann die Friedrichsdorfer Landstraße aufgrund der Verkehrsdichte und der Parksituation ohnehin nur zu verkehrsarmen Zeiten mit den zulässigen 50 Km/h befahren werden. Bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit ist verstärkt mit Rückstau zu rechnen, der die Verkehrssituation dort und in Eberbach insgesamt deutlich verschlechtern würde.

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h ist zudem nur möglich, wenn die in der Straßenverkehrsordnung dafür aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Der dortige Straßenzustand ist zwar in Mitleidenschaft gezogen, aber nicht so schlecht, dass aus Verkehrssicherungsgründen eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden kann. Auch eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen ist nur dann möglich, wenn die gesetzlichen Lärmrichtwerte nachweislich überschritten sind. Dies setzt aber Lärmmessungen durch eine Fachfirma im betroffenen Streckenabschnitt über einen längeren Zeitraum voraus und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Eine Nachtsperrung für LKWs in der Friedrichsdorfer Landstraße scheitert daran, dass die alternative Fahrtstrecke (insbesondere im Einmündungsbereich Güterbahnhofstraße/Odenwaldstraße) für den Schwerlastverkehr nicht geeignet ist. Es ist zu befürchten, dass die LKWs an dieser Stelle den Gehweg mitbenutzen werden bzw. müssen, was zu einer Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer führt.

Die Stadt versucht, soweit es ihr möglich ist, die Belastungen für alle Betroffenen in einem erträglichen Maß zu halten. Sie muss dabei jedoch die Interessen aller Eberbach berücksichtigen und einen vernünftigen Verkehrsfluss gewährleisten. Dies ist mit der von den Anliegern der Friedrichsdorfer Landstraße vorgeschlagenen Verkehrsführung und den angeregten Verkehrsbeschränkungen jedoch nicht möglich.

Die gewählte Verkehrsführung hat sich nach anfänglichen Schwierigkeiten bewährt, und die Situation entspannt sich mittlerweile zusehends. Das Verkehrsverhalten wird stetig durch Polizei und Verkehrsbehörde beobachtet.

Das Ende der Maßnahme, die laut Stadtwerken derzeit im Zeitplan liegt, ist auf den 29. Mai terminiert.

11.05.15

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