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Nachrichten > Wirtschaft und Arbeit

Betriebsabläufe erheblich gestört

(bro) (pm/hk) Die GELITA AG, in Eberbach ansässiger Weltmarktführer in der Produktion von Gelatine und Kollagenpeptiden, reicht Klage gegen den auf Betreiben der Minderheitsaktionäre tätig gewordenen "Besonderen Vertreter" Dr. Norbert Knüppel beim Landgericht Heidelberg ein.

Das Familienunternehmen fordert Schadensersatz, da Knüppel Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Aktionäre der GELITA AG mit einer - so GELITA - "konstruierten" Klage überzogen und dem Unternehmen Schaden in Millionenhöhe zugefügt habe. Eine derartige Schadensersatzklage sei ein Novum in Deutschland und könne dazu beitragen, die stark kritisierte Rolle von Besonderen Vertretern in Unternehmen einzugrenzen.

Zum Hintergrund: Dr. Norbert Knüppel wurde in einer außerordentlichen Hauptversammlung der GELITA AG gegen den Willen der Aktionärsmehrheit im Oktober 2015 zum Besonderen Vertreter bestellt. Das Landgericht Heidelberg sowie das Oberlandesgericht Karlsruhe stellten später übereinstimmend fest, dass diese Bestellung unwirksam war. In seiner somit vermeintlichen Funktion als Besonderer Vertreter reichte Knüppel Klage gegen zwei Vorstands- und vier Aufsichtsratsmitglieder sowie die Aktionäre Klaus-Philipp Koepff und Benjamin Pötzl ein. Dabei ging es um die Frage, ob die Aktionäre Klaus-Philipp Koepff und Benjamin Pötzl Überschreitungen der Anteilsgrenze von 25 Prozent dem Unternehmen bewusst nicht gemeldet und deshalb ihr Recht zum Bezug von Dividenden für bestimmte Zeiträume verloren hatten. Pötzl hatte 2011 ein Aktienpaket an Koepff verkauft, mit dem dieser die Mehrheit an der GELITA AG erlangte.

Im März 2017 wiesen die Richter am Landgericht Heidelberg die Klage Dr. Knüppels in erster Instanz ab. Laut Aktiengesetz sei es Sache des Vorstands, etwaige Ansprüche auf Rückforderung von Dividenden durchzusetzen, der Besondere Vertreter könne damit nicht beauftragt werden, lautete die Begründung. Dr. Norbert Knüppel legte anschließend Berufung ein und brachte den Fall vor das Oberlandesgericht Karlsruhe, welches die Klage im März 2018 ebenfalls abwies. Im April 2018 legte Knüppel sein vermeintliches Amt als Besonderer Vertreter der GELITA AG nieder.

Das von Dr. Knüppel initiierte aussichtslose Gerichtsverfahren habe bei der GELITA AG massive Kosten verursacht und die Betriebsabläufe erheblich gestört.

30.10.18

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