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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

GIP - Gewerbe bald ohne Park?

(ub) Ob das geplante Gewerbe im "Gewerbe im Park" (GIP) noch im Park siedeln wird, ist anbetracht der neuen Planvariante "C" des Ingenieurbüros Blaser, die der Schönbrunner Gemeinderat in seiner Sitzung im ehemaligen Rathaus in Haag einstimmig als Weisungsbeschluss für seine Mitglieder in der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn (vVG) fasste, fraglich. Bürgermeister Roland Schilling informierte den Gemeinderat darüber, dass das geplante Bebauungsgebiet für den interkommunalen Gewerbepark von Eberbach und Schönbrunn nur noch für den aktuellen Bedarf ausgebaut werden soll.
Am 24. Januar hat der Schönbrunner Gemeinderat bereits den Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplans für das GIP gefasst. Der Aufstellungsbeschluss in dieser Form wurde jedoch im Gemeinsamen Ausschuss der vVG nicht vollzogen.
Bei der Behandlung des eingereichten und wieder zurück gezogenen Zuschussantrags für das ELR-Programm "Entwicklung Ländlicher Raum" beim Regierungspräsidium in Karlsruhe sei erkannt worden, dass die zunächst zu planende Größe des GIP und somit die Bebauungsplanfläche zurückgenommen werden müsse. Der aktuelle Bedarf für die Ansiedlung von Betrieben und das im Bauplanungsrecht geltende Übermaßverbot sei der Grund für die Verkleinerung der GIP-Fläche gewesen, so Schilling.
Die Planvariante "C" sieht eine Verringerung der Planungsfläche auf 9,10 Hektar (bisher 17,4 ha) vor, wovon 0,82 ha (bisher 1,3 ha) als Verkehrsflächen und 1,37 ha (bisher 6,0 ha) als Grünflächen und 6,91 ha (bisher 10,1 ha) als Baulandflächen ausgewiesen werden sollen.
Gegenüber der bisher favorisierten Planungsvariante ändert sich die Ausdehnung nach Westen, da die westliche Grenze des Plangebiets neu festgelegt wird, während sich an der Lage des Gebiets ansonsten nichts ändert. Auch die äußere Erschließung über die L595 und eine Anbindungsstraße von dort aus bleibt gleich. Der innere Zuschnitt ändert sich etwas, wobei die in mehreren Abschnitten ausbaubare Stichstraße Kernstück der Planung bleibt.
Für etwa die Hälfte der jetzt vorgesehenen Fläche sei konkreter Bedarf vorhanden, informierte Schilling, ohne genauere Angaben zu machen.
Ohne Diskussion segnete das Gremium den Verwaltungsvorschlag einstimmig ab, wonach die Schönbrunner Mitglieder im Gemeinsamen Ausschuss der vVG den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan nun gemäß der Planvariante "C" fassen müssen.
Bei GIP-Entscheidungen werden Beschlüsse immer drei Mal gefasst. Für die Aufstellung des Bebauungsplans usw. ist die vVG zuständig. Die rechtsverbindliche Entscheidung trifft der Gemeinsame Ausschuss der vVG, in dem Gemeinderäte beider Kommunen ihren Sitz haben. Die dürfen dort jedoch nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden, sondern müssen der Weisung des jeweiligen Gemeinderats folgen, der erteilt hat. Nach der Weisungserteilung von Schönbrunn wird der Eberbacher Gemeinderat am nächsten Montag seinen VVG-Mitgliedern einen entsprechenden Beschluss mit auf den Weg geben.
Ob angesichts der prozentual deutlich verringerten Grünlandfläche der Name "GIP – Gewebe im Park" überdacht werden soll und wann mit einem Verfahren zur Erweiterung des Bebauungsplans für die Restfläche des ursprünglich geplanten Gesamtgröße zu rechnen sein könnte, darüber wurde in der Sitzung nicht gesprochen. Wer die zugrunde liegenden Entscheidungsdaten ermittelt hat und ob Gewerbegebiete in anderen Städten bei der anhaltenden Konjunkturflaute ebenfalls wegen des Übermaßgebotes reduziert werden, wurde in der Sitzung nicht bekannt. Die Kosten für die Aktualisierung der Pläne dürften sich jedenfalls erhöhen. Ob sich die geplanten Investitionskosten in beiden Haushalten entsprechend reduzieren, wurde ebenfalls nicht diskutiert.

27.06.03

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