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Nachrichten > Natur und Umwelt

Wieder Tollwutgefahr im Odenwaldkreis

(hr) Nachdem bei einem Ende Mai in Seeheim-Jugenheim verendet aufgefundenen Fuchs Tollwut festgestellt wurde, ist nun auch der Odenwaldkreis wieder vollständig zum tollwutgefährdeten Bezirk erklärt. Entsprechende Hinweisschilder wurden an den Ortseingängen angebracht.
Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
Ein wirksamer Impfschutz ist vorhanden, wenn eine Impfung gegen Tollwut entweder im Falle einer Erstimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate zurück liegt oder im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 12 Monate zurück liegt.
Die Behörden weisen darauf hin, dass es gefährlich ist, tote oder scheinbar zahme Wildtiere anzufassen. Sie bitten die Bevölkerung, bei Beobachtung entsprechender Tiere umgehend die zuständigen Forstdienststellen, Jagdpächter, die Polizei oder die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu informieren.

01.07.03

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