29.04.2024

Nachrichten > Vermischtes

Vier Wochen Zeit für die Abholung

(hr) Beim Amt für öffentliche Ordnung - Bürgerbüro - im Rathaus am Leopoldsplatz wurden im Juli folgende Fundsachen abgeliefert:

- verschiedene Schlüssel
- Stofftier
- verschiedene Uhren
- Handy
- verschiedene Fahrräder
- Hundeleine
- verschiedene Brillen
- Selbstauslöser für Kamera

Eine Fundsache kann vom Eigentümer bzw. Verlierer innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes beim Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Alternativ können innerhalb dieser Frist Rechte an den Fundsachen angemeldet werden.

Meldet der Eigentümer sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro sofort) auf den Finder über. Verzichtet dieser auf die Fundrechte, wird die Sache Eigentum der Gemeinde des Fundorts.

08.08.14

© 2014 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de