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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Lärmwerte werden in der Friedrichsdorfer Landstraße eingehalten

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(Foto: Hubert Richter)

(hr) Viele Anwohner fordern die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Friedrichsdorfer Landstraße (unser Bild). Nach den jetzt vorgestellten Ergebnissen einer Verkehrsuntersuchung scheint diese Forderung aber nur geringe Chancen auf Umsetzung zu haben.

Vorgestern wurden in der Sitzung des Eberbacher Gemeinderats die durch ein Fachbüro erarbeiteten Ergebnisse der Studie vorgestellt. Dabei ging es sowohl um mögliche Auswirkungen von Tempo 30 auf den innerörtlichen Verkehr als auch um Lärmemissionen für die Anwohner. Untersucht wurde zum Beispiel, wie sich bei Geschwindigkeitsbegrenzung der Verkehr auf andere Strecken verlagern könnte.

Im März wurden an vier Knotenpunkten rund um den Ohrsberg Verkehrszählungen durchgeführt. Daraus wurde der werktägliche Gesamtverkehr ermittelt und dann am Computer in komplizierten Rechenmodellen die mutmaßlichen Auswirkungen durch Tempo-30-Zonen ermittelt.

Wenn beispielsweise in der Hirschhorner Landstraße Tempo 30 eingeführt würde, gäbe es in der Friedrichsdorfer Landstraße wohl eine leichte Verkehrszunahme, die aber nicht zum Überschreiten der zulässigen Lärmwerte führen würde, so die Gutachter. Wenn zusätzlich in der Friedrichsdorfer Landstraße Tempo 30 eingeführt würde, würden andere Routen stärker belastet, beispielsweise die Friedrich-Ebert-Straße. Es wird dort aber auch keine Überschreitung der Lärmgrenzen erwartet.
Der Grenzwert von tagsüber 70 dB(a) für die Lärmbelastung der Anwohner wurde in der Friedrichsdorfer Landstraße bei Messungen nicht erreicht. Nachts werden die zulässigen Lärmpegel von 60 dB(a) zeitweise in der Odenwaldstraße überschritten, nicht aber in der Friedrichsdorfer Landstraße.

Laut Bürgermeister Peter Reichert fehle somit die gesetzliche Grundlage für Tempo 30 in der Friedrichsdorfer Landstraße. Reichert befürchtet, dass das Regierungspräsidium deshalb einen entsprechenden Antrag ablehnen werde.

29.07.17

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