WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Stellenangebot

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
29.04.2024
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Spielhalle am Bahnhofsplatz wächst

Es freut uns, dass Sie zu diesem Artikel eine Meinung abgeben möchten.

Bitte geben Sie zunächst Ihren Namen (frei wählbar) und Ihre eMail-Adresse an. Ihre eMail-Adresse ist für andere Nutzer nicht sichtbar. Wir benötigen sie, um Ihnen einen Bestätigungslink für die Aktivierung Ihres Beitrags zu schicken. Der Beitrag kann nur veröffentlicht werden, wenn Sie unten auch eine Wohnortangabe auswählen.

ACHTUNG: Meinungen können derzeit nicht mit E-Mail-Konten des Anbieters "T-Online" abgegeben werden, da T-Online unsere Bestätigungsmails nicht zustellt. Wir empfehlen, Mailkonten anderer Anbieter zu verwenden.
Name:
eMail-Adresse:
Bitte geben Sie hier eine Meinung zu dem Artikel ein*:

*Bitte nur sachlich und möglichst kurz abgefasste Meinungen zum unmittelbaren Thema des Artikels veröffentlichen. Unzulässig sind Aufrufe zu illegalen Handlungen, volksverhetzende Äußerungen, persönliche Beleidigungen, Verunglimpfungen, Verletzungen der Privatsphäre von Personen, unkommentiert aus anderen Quellen wiedergegebene Texte sowie Werbebotschaften.
Wohnort (muss unbedingt ausgewählt werden):

(hr) Vergrößern darf ein Eberbacher Unternehmer seine Spielhalle in einem bisher als Gaststätte genutzten Raum am Bahnhofsplatz. Bereits vorher durfte im Nebenraum der Gaststätte unter anderem an Flipper- und Geldspielautomaten gezockt werden.
Der Bauausschuss des Gemeinderats tat sich gestern Abend sehr schwer mit einer Befürwortung der Spielhallen-Ausweitung. Diese fiel dann auch mit sieben von 13 Ja-Stimmen äußerst knapp aus. Gegenstimmen gab es allerdings auch keine, sondern lediglich sechs Stimmenthaltungen.
Trotz grundsätzlichen Bedenken gegen Spielhallen - besonders unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes und der Vorbeugung gegen Spielsucht - ließ die derzeitige Rechtslage auch gar keine Ablehnung der Nutzungsänderung zu. Bei einer Ablehnung oder Verzögerung seines Antrags hätte der Betreiber von der Stadt vermutlich sogar Schadenersatz fordern können.
Zwar lässt sich die Zulässigkeit von Spielstätten in einem Bebauungsplan regeln. Für das betreffende Gebiet gibt es eine solche Regelung bisher aber nicht

02.04.04

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben

[zurück zur Übersicht]

© 2004 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Rechtsanwalt Kaschper

Hils & Zöller

Catalent

Neubauprojekt