28.04.2024

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Illegale Abfallentsorgung im Itterkanal

(hr) Wie das Itterkraftwerk mitteilt, wurden in letzter Zeit Äste und Grünschnitt illegal im Kanal des Itterkraftwerks entsorgt. In der Folge kam es dazu, dass der Staurechen nicht mehr funktionierte und der gesamte Kanal geleert werden musste. Solche illegalen Grüngutablagerungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Falls das abgelagerte Material zu einer Sachbeschädigung führt, können die Kosten der Reparatur dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Äste bzw. Grünschnitt können korrekt über die Grüne Tonne bzw. über die Grünschnittsammlung der AVR entsorgt werden.

Infos im Internet:
www.avr-rnk.de


01.08.02

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